Meine erste Frau fing in einem Ortsteil von Rheinbach in einem Büro einer Reinigungsfirma halbtags an, dort war Rückstand entstanden wegen einer Entlassung. Als sie den abgearbeitet hatte (ich glaube nach etwa 5 Wochen), wurde sie wieder entlassen, denn es war wohl so, dass sie nach 6 Wochen hätte übernommen werden müssen!
Meine letzte Frau fand eine Arbeit (halbtags) in Bonn-Duisdorf in einem Heim für schwerstbehinderte Erwachsene als Köchin, befristet auf ein Jahr. Man war mit ihr zufrieden und fragte sie nach 9 Monaten mehrmals, ob sie sich vorstellen könne, länger zu arbeiten, und sie bejahte das. Zwischendurch wurde sie mal angemotzt, dass sie nicht kontrolliert habe, ob die Putzfrau unter den Betten geputzt habe! Dafür war sie gar nicht zuständig. Am letzten Tag des einen Jahres sagte man ihr, ob sie wisse, dass sie morgen nicht mehr komme brauche – das Jahr sei ja vorbei!
Als sie sich dann arbeitslos meldete, behielt die Arge 1.000 € ein, weil sie sich vorher bereits hätte melden müssen! Aber sie ging ja davon aus, dass sie übernommen würde.
Ich rief dann beim Sozialgericht in Köln an und schilderte den Fall – wir sollten Klage einreichen (alles kostenlos!). Was soll ich sagen? Die Arge musste das Geld nachzahlen!
Diethelm